Rechtsprechung
RG, 22.03.1926 - III 119/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist bei Anstiftung zur Lohnabtreibung durch Anwenden oder Beibringen des Abtreibungsmittels das straferhöhende Merkmal dem unentgeltlich handelnden Anstifter zuzurechnen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 158
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51
Betäubungsmittel
Gewaltanwendung gegen eine Person hat das Reichsgericht in diesen Fällen deshalb angenommen, weil die Einwirkungen dieser Art von den vergewaltigten Personen nicht nur als ein seelischer, sondern als unmittelbarer körperlicher Zwang empfunden worden seien (RGSt 60, 158). - BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend …
Schon das Reichsgericht hat, wie aus RGSt 60, 157, 158; 66, 353, 355; 73, 343, 344, 345zu entnehmen ist, für entscheidend gehalten, daß die vom Täter ausgehende Einwirkung auf sein Opfer nicht lediglich als ein seelischer, sondern zumindest auch als unmittelbarer körperlicher Zwang empfunden werde (RGSt 60, 158), als Einwirkung, die ihn auch körperlich trifft. - BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
Rechtsmittel
Solche Strafschärfungsmerkmale fallen nicht unter den § 50 Abs. 2 StGB (vgl. RGSt 60, 158; BGHSt 2, 251, 256).